Betreuungsformen

Betreutes Wohnen:

Einzelbetreuung durch den Verein STI Mobil als weitere Stufe
der Verselbständigung stationär begleiteter Jugendlicher

Jugendliche, die bereits ein großes Maß an Selbständigkeit erreicht haben, können in ihrer eigenen Wohnung nachbetreut werden. Das Ausmaß der Betreuung liegt zwischen 5 und 10 Std./Woche und wird mit dem zuständigen Jugendamt individuell vereinbart. Voraussetzung ist, dass der entsprechende Wohnort des Jugendlichen in einer erreichbaren Entfernung für den betreuenden Sozialpädagogen liegt.

Die Kosten für Verpflegung und Miete werden bis zur endgültigen Entlassung mit dem zuständigen Jugendamt verrechnet. Der Jugendliche bekommt sein Haushaltsgeld in Form eines monatlichen Wirtschaftsgeldes, das er selbst verwalten und über dessen Ausgabe er seinem Betreuer Rechenschaft ablegen muss. Auch für das betreute Jugendwohnen stehen therapeutische und erlebnispädagogische Angebote sowie zur Überbrückung einer ev. Arbeitslosigkeit unser Arbeitstraining weiter zur Verfügung.