Betreuungsformen

Die Aussenwohngruppe (AWG)

Aufnahmealter 15 – 18 Jahre

Die AWG ist eine täglich betreute Wohngemeinschaft für maximal 5 Jugendliche, die in einem Stadthaus in Steyr untergebracht ist. In der AWG leben die Jugendlichen in Zweierwohnungen mit eigenen Schlafzimmern und gemeinsamen Wohnräumen. Es ist in der Regel kein Nachtdienst vorgesehen. Auch zu den Wochenenden ist ein verminderter Betreuungsbetrieb vorgesehen, damit die Jugendlichen auch unbetreute Freizeit zu Bewährungszwecken zur Verfügung haben. Zur Verselbständigung der Jugendlichen fungiert der Betreuer in erster Linie  als Berater. Gelegentliche durchgehende Nachtdienste, werden zum Aufarbeiten von Problemen oder Krisen Einzelner, bzw. der ganzen Gruppe genutzt (auch mehrere Nachtdienste hintereinander sind möglich).

Ob und wann ein Jugendlicher in die Außenwohngruppe übersiedeln kann hängt vom Gesamteindruck ab, den das Betreuerteam im Laufe der Zeit gewonnen hat. Grundsätzlich sollte ein Jugendlicher mindestens ein Jahr in der Intensivgruppe zugebracht und einen externen Arbeitsplatz oder eine Lehrstelle für eine Probezeit von drei Monaten gehalten haben. Sollte während der vorangegangenen Trainingsphase ein entsprechender externer Arbeitsplatz nicht rechtzeitig gefunden werden, so muss der Jugendliche mindestens ein halbes Jahr ein erfolgreiches Arbeitstraining vorweisen können. Die Entscheidung über eine Übersiedlung in die Außenwohngruppe wird unter Einbeziehung des zuständigen Sozialarbeiters und des Jugendlichen gefällt, um das Vorgehen für alle transparent zu machen. Sollte sich zeigen, dass ein Jugendlicher trotz der vorherigen Trainingszeit mit den Rahmenbedingungen der Außenwohngruppe nicht zurecht kommt, so wird er wieder in die Intensivgruppe übernommen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Jugendlicher auch direkt in die AWG aufgenommen werden, ohne vorher durch die Intensivgruppe (TWG) gegangen zu sein.

Zusatzangebote:

Alle Angebote wie Erlebnispädagogik, Einzelbetreuung und Psychotherapie sowie Arbeitstraining stehen auch für diese 2. Stufe im Krisenfall zur Verfügung.

Arbeit und Arbeitstraining:

Grundsätzlich muss ein Jugendlicher zum Zeitpunkt der Übersiedelung in die AWG Mühle einen externen Kurs- oder Arbeitsplatz vorweisen können. Sollte ein Jugendlicher seinen Außenarbeitsplatz verlieren, so muss er an unserem Arbeitstraining teilnehmen, bis wieder ein entsprechender Arbeitsplatz für ihn gefunden werden kann.