Beim Verein STI anerkannte Sozialpädagogikausbildungen
Auf Grund neuer Ausbildungsrichtlinien des Landes Oberösterreich können nur mehr Absolventen folgender Ausbildungen als Sozialpädagogen eingestellt werden:
- Absolventen der staatlichen Sozialpädagogikausbildungen, wie Bundesbildungsanstalten für Sozialpädagogik, Collegs für Sozialpädagogik oder Bundesinstitut für Sozialpädagogik (Diplomsozialpädagogen)
- Absolventen des Fachhochschullehrganges zum Fachbetreuer für Sozialpädagogik (JW)
- Absolventen der Lehrgänge zum Diplomsozialpädagogen der Institute M.U.Network, Institut Unterberger und Constanze Zoff, die über eine anerkannte Grundausbildung verfügen.
- Absolventen der Lehrgänge zum Fachbetreuer für Sozialpädagogik der Institute M.U.Network, Institut Unterberger und Constanze Zoff, deren Lehrgang vor dem 1.1.2009 begonnen hat.
- Alle höher qualifizierten Absolventen von Hochschul- oder Fachhochschulstudien der Pädagogik, Sozialarbeit etc.
- Absolventen aller anderen vor dem 1.1.2009 begonnenen Ausbildungen (wie Behindertenpädagogen, Jugendbetreuer Bfi, Horterzieher etc.) können nur bei gleichzeitiger berufsbegleitender Aufschulung zum Diplomsozialpädagogen berücksichtigt werden.
Sozialpädagogen des Vereines STI müssen grundsätzlich eine Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung und Höherqualifizierung mitbringen.
Unser bevorzugtes Institut für Aus- und Weiterbildung von Sozialpädagogen ist das Institut Unterberger.